Ihr Ansprechpartner Jobcoach

Joachim Claus
jclaus@nordthueringer-lebenshilfe.de
03631 928 227

Jobcoach

Die Aufgabe und das Ziel besteht darin, Möglichkeiten in Betrieben der Industrie, des Handels und des Handwerks sowie im gesamten Dienstleistungsbereich zu finden, Beschäftigten der Werkstatt die Teilhabe am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Da viele Arbeitgeber mit der Beschäftigung eines Menschen mit Behinderung nur wenig oder keine Erfahrungen besitzen, wird durch das Jobcoaching der Nordthüringer Werkstätten ein zeitlich angepasster Übergang auf Arbeitsplätze des allgemeinen Arbeitsmarktes ermöglicht.

 

Grundlage ist eine fachgerechte Begleitung auf Basis von 3 Stufen:

 

  1. Das Praktikum: Auf der Basis eines Praktikumsvertrages zwischen der Werkstatt und dem Arbeitgeber kann getestet werden, ob der oder die  Beschäftigte den Anforderungen des konkreten Arbeitsplatzes gerecht wird. Die Dauer ist individuell festlegbar. Das Entgelt für den Beschäftigten wird durch die Werkstatt weitergezahlt.
  2. Der ausgelagerte Arbeitsplatz: Ein Vertrag zwischen der Werkstatt und dem Arbeitgeber bildet hier die Grundlage. Die Werkstatt vereinbart mit dem Arbeitgeber ein entsprechendes Entgelt.
    Der Beschäftigte bleibt dabei Mitarbeiter der Werkstatt, arbeitet aber ausgelagert in einem Unternehmen.Während der Zeit des Praktikums und des ausgelagerten Arbeitsplatzes werden die Menschen mit Behinderung vom Jobcoach und Sozialarbeiter der Werkstatt betreut. Die soziale Absicherung ist durch die Werkstatt gegeben.
  3. Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt: Unbefristeter Arbeitsvertrag zwischen Beschäftigten und Arbeitgeber. Der Jobcoach bleibt für eine Übergangszeit Ansprechpartner für den Arbeitgeber und für den Beschäftigten. Dauerhaft erfolgt danach die Betreuung durch den Integrationsdienst (IFD) der Bundesagentur.

Vorteile der Unternehmen:

Wir bieten Ihnen Unterstützung bei der Einarbeitung und während der Zeit auf dem ausgelagerten Arbeitsplatz.

Sie können Bewerber während eines Praktikums auf ihre Fähigkeiten testen.

Eine Rückkehr der Beschäftigten von Praktika oder ausgelagerten Arbeitsplätzen in die Werkstatt ist jederzeit und ohne Nachteile für die Unternehmen und die Beschäftigten möglich.

Sie reduzieren durch den Einsatz von Beschäftigen auf ausgelagerten Arbeitsplätzen Ihre Ausgleichsabgabe.

In nachfolgenden Unternehmen und Einrichtungen konnten bereits Praktikumsplätze bzw. Ausgelagerte Arbeitsplätze realisiert werden!


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